Als zertifizierter Brandschutzbeauftragter berate und unterstütze ich Arbeits- und Betriebsstätten, Unternehmen, Einrichtungen und Behörden fach- und sachkundig im Rahmen des vorbeugenden und des abwehrenden, betrieblichen Brandschutzes. Meine spezielle Aus- und Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten erfüllt die gesamten Anforderungen sowie Vorgaben aus den nachfolgenden Gesetzen und Regelwerken:
Als Brandschutzbeauftragter können viele einzelne Tätigkeiten aus den Anforderungskatalogen und aus den Versicherungsbedingungen, im Rahmen von schriftlichen Bestellungsurkunden entsprechend übernommen und ausgeführt werden. Die dafür erworbene Qualifikation, stellt aufgrund dessen, auch eine Garantenstellung dar, welche in akuten Notfällen und Situationen eintritt, welches ein direktes sicherheitstechnisches Handeln/ Eingreifen erforderlich machen.
Durch die vorausgegangenen Ausbildungen in verschiedenen Feuerwehren (bis zum Zugführer der Feuerwehr) zur Brandschutzfachkraft als auch zum Brandschutzmeister, konnte ich sehr viele praktische Einsatzerfahrungen sammeln, um diese für die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter so optimal wie möglich nutzend anzuwenden, damit der Personen- und Sachwerteschutz vollen Umfangs und zukunftsorientiert gewährleistet werden kann.
Die anfallenden Kosten für diese angebotene Dienstleistungs-Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter wird nach den speziellen und individuellen Kundenbedürfnissen und den zu übernehmenden brandschutzrelevanten Tätigkeiten, aus den schriftlichen Bestellungsurkunden ermittelt und über eine nachfolgende Rechnungsstellung abgerechnet. Wobei die Grundkosten zwischen 45,00€ und 75,00€ pro angefangene Arbeitsstunde liegen.
Dieses fundierte Experten-Wissen als Brandschutzbeauftragter ist für Sie nur von entscheidendem Vorteil! Dies kann sich unter Umständen sehr deutlich und zu Ihren Gunsten auf Ihren vorhandenen Versicherungsschutz positiv auswirken. Viele Versicherungen haben ein Rabatt-System in prozentualen Prämierungen eingeführt, was allerdings sehr vielen Versicherungsnehmenden leider immer noch nicht vollständig bekannt ist. Nutzen Sie diese personalisierte Einbindung!
Aktuell werden verschiedene Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen betreut:
Ich stehe Ihnen sehr gerne -fachberatend- in Sachen Brandschutz telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Startseite zur Verfügung. Auch was die möglichen zu erreichenden 8,0% Prämierungen Ihres Versicherungsschutzes in Bezug auf einen schriftlich bestellten Brandschutzbeauftragten betreffen!
Eine wesentliche Grundlage des betrieblichen Brandschutzes ist eine umfassende Brandschutzanalyse. Sie dient der Feststellung des brandschutztechnischen Ist-Zustandes von baulichen Anlagen (Objekten, Gebäuden, etc.) und bildet somit die Basis aller weiteren Entscheidungen, Maßnahmen und Planunterlagen.
Zur Erstellung einer Brandschutzanalyse müssen in einem ersten Schritt die brandschutztechnischen Anforderungen und deren Umsetzung ermittelt werden, wie z.B. Sichtung und Auswertung der bestehenden Bau- und Betriebsgenehmigungen unter besonderer Berücksichtigung von Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Brandschutzmaßnahmen, die Ermittlung des brandschutztechnischen Ist-Zustandes bei Bestandsgebäuden die beispielsweise als Ergebnis einer Begehung durch die Feuerwehr oder eines Brandschutzsachverständigen vorliegen (dem Bauantrag liegt ein Brandschutzkonzept bei), die Analyse der geplanten bzw. aktuellen Nutzungsart der baulichen Anlage auf Brandentstehungsrisiken hin, die Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandfalls und der Schadensgröße, die Ermittlung von Personengruppen im Objekt die im Brandfall besonders gefährdet sind, die Bestimmung von Anlagen, Datenbeständen, Werkzeugen oder Produktionsmaterialien die ein besonderes Schutzniveau erfordern, sowie die Erstellung eines Organigramms mit allen Abteilungen, Mietern/ Nutzern, Nutzungseinheiten und ausgewiesenen Hierarchieebenen.
Im Rahmen der Bestimmung des brandschutztechnischen Ist-Zustandes, sollte das betrachtete Objekt auf seine objektspezifischen Besonderheiten hin untersucht werden, denn sie beeinflussen nicht nur die brandschutztechnische Infrastruktur, sondern erfordern ggf. auch individuelle betriebliche Regelungen. Eine Bestimmung der objektspezifischen Besonderheiten sollte daher im Rahmen der Erstellung der Brandschutzanalyse vorgenommen werden. Für jede bauliche Anlage müssen deren spezifische Besonderheiten identifiziert und brandschutztechnisch bewertet werden. Die Brandschutzordnung wird dann entsprechend der brandschutztechnischen Regeln und entlang der objektspezifischen Besonderheiten entwickelt und angefertigt.
Ein weiterer Schritt im Rahmen einer Brandschutzanalyse besteht in der Ermittlung typischer und möglicher Brandfallszenarien und der notwendigen als auch erforderlichen Löscheinheitenberechnung nach ASR A 2.2. Hierzu ist im Sinne eines Risikomanagements die Identifizierung und Bewertung brandschutztechnischer Risiken im Objekt erforderlich, um daran anknüpfende Maßnahmen zur Eingrenzung eines Schadensfalls festzulegen. Mithilfe dieser Beschreibung sicherheitsrelevanter, typisierter Brandfallszenarien wird das Gefährdungspotenzial, das von einem Brandereignis direkt ausgeht oder das durch den Ausfall eines Teilbereichs des Objekts entsteht, skizziert.
Objektspezifische brandschutztechnische Risiken sind in Form von Brand- bzw. Schadensszenarien in einer Brandschutzanalyse zu beschreiben und hinsichtlich ihrer internen und externen Auswirkungen zu beurteilen. Die Brandfallszenarien sind im Hinblick einer ausreichend großen Eintrittswahrscheinlichkeit und eines größtmöglichen Realitätsbezugs auszuwählen.
Ich stehe Ihnen sehr gerne fach- und sachkundig für Brandschutzanalysen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Internetpräsenz zur Verfügung.
Eine Dienstleistungsfeuerwehr ist gemäß VdS-Regelwerk 2034 eine private Feuerwehr, die auf einem Privatgelände die Aufgaben einer Werk- oder Betriebsfeuerwehr als nicht unternehmenseigene Feuerwehr erbringt. Eine Dienstleistungsfeuerwehr dient dem Schutz besonders brand- und explosionsgefährdeter, gewerblicher oder sonstiger Betriebe, Einrichtungen und Unternehmen. Somit ist es definitionstechnisch vollkommen korrekt eine private Feuerwehr, auch als Dienstleistungsfeuerwehr zu bezeichnen und sind in Deutschland noch eine eher unbekannte Form von Feuerwehren.
Dienstleistungsfeuerwehren als fester Bestandteil in Betrieben und Unternehmen, können dabei eine entscheidende Rolle in der betrieblichen Gefahrenabwehr und des betrieblichen Katastrophenschutzes spielen. Die Regelungen für Dienstleistungsfeuerwehren sind sehr unterschiedlich bis gar nicht geregelt. Außer im Regelwerk 2034 der Schadenversicherer. Auch das Sanitätswerk Lübke tritt wie alle anderen Anbieter von Feuerwehrdienstleistungen auch, in einem kommerziellen Rahmen auf. Vor allem in der Gestellung von Werk- und Betriebsfeuerwehren, bei Brandsicherheitswachdiensten in Versammlungsstätten oder im vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz auf.
Aufbau, Ausbildung, Ausrüstung und Organisation einer Dienstleistungsfeuerwehr muss den Erfordernissen der zu schützenden Objekte und den an die öffentlichen Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen. Die Dienstleistungsfeuerwehr des Sanitätswerk Lübke ist kein Ersatz aber auch keine Gefahr für eine öffentliche Feuerwehr, sondern versteht sich eher als eine Unterstützung oder sogar Entlastung bzw. Ergänzung von öffentlichen Feuerwehren, wie z.B. der Einbindung in den Katastrophenschutz oder bei der Sicherung der Tagesalarmverfügbarkeiten, um nur ein paar mögliche Zukunftsfelder einer Zusammenarbeit aufzuzeigen.
Zu den Aufgaben einer Dienstleistungsfeuerwehr könnten folgende Punkte gehören:
Das mögliche Aufgabengebiet kann noch wesentlich umfangreicher sein, nämlich vom betrieblichen Sanitätsdienst, über den Werksrettungsdienst bis hin zur betrieblichen Höhen- und Tiefenrettung und Brandschutzausbildung. Selbstverständlich ist auch das Dienstleistungsspektrum des Sanitätswerk Lübke irgendwann ausgeschöpft, so dass man bereits im Vorfeld alle Einzelheiten dazu ausführlich besprechen sollte, um den möglichst höchsten Schutz, bei möglichst geringen Risiken, gewährleisten zu können.
Zum Thema Dienstleistungsfeuerwehr stehe ich Ihnen sehr gerne fachberatend telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Homepage zur Verfügung.
Die Brandschutzordnung Teil A gemäß aktueller und gültiger DIN 14096 kennen Sie bereits als das typische DIN A 4-Blatt mit der ca. 10mm breiten und roten Umrandung bzw. Umrahmung. In den meisten Fällen werden Sie diese Brandschutzordnung Teil A bereits aus anderen Gebäuden kennen und werden sich in den meisten Fällen in und an den Eingangsbereichen befunden haben.
Diese Brandschutzordnung Teil A enthält die grundlegenden und allgemeinen brandschutzrelevanten Punkte für alle Objektnutzende fest, enthält wichtige Verhaltensregeln für den Brandfall und ist in den jeweiligen Landessprachen auch auszuhängen.
Unter Objektnutzende, versteht man alle Personen, welche sich auch nur für einen kurzen Moment im Gebäude aufhalten, wie z.B. Lieferanten, Besucher, Praktikanten, Kunden, Gäste, etc. Also alle nicht betriebsbezogenen Personen, welche auch keine Aufgaben im betrieblichen Brandschutz wahrnehmen.
Dieser schriftliche Aushang ist von einer fach- und sachkundigen Person (mindestens Brandschutzbeauftragter) zu verfassen und auf die vorhandenen gebäudetechnischen Gegebenheiten zu verfassen und abschließend gut sichtbar für alle Objektnutzende, an den gut einzusehen Objektbereichen auszuhängen.
Die Brandschutzordnung Teil A wird gemäß der anerkannten Regel der Technik, alle zwei Jahre auf Aktualität von einer fach- und sachkundigen Person (mindestens Brandschutzbeauftragter) überprüft und bei Bedarf auch angepasst.
Die Kosten für eine Brandschutzordnung Teil A sind sehr unterschiedlich und hängen sehr stark von der Art und der Ausführung der einzelnen Brandschutzordnung Teil A ab.
Ich stehe Ihnen sehr gerne -fachberatend- in Sachen Brandschutzordnung Teil A telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Startseite zur Verfügung. Auch wie Sie mögliche Rabattierungen oder Prämierungen Ihres Versicherungsschutzes erhalten können!
Die Brandschutzordnung Teil B gemäß aktueller und gültiger DIN 14096 kennen Sie wahrscheinlicher nur in der Form und Ausführung der regulären Brandschutzunterweisung im Betrieb, welche regulär jährlich durchgeführt werden müsste. In den seltensten Fällen kennen Personen einen mehrseitigen betrieblichen Brandschutzkatalog, welcher sich auf das einzelne Gebäude spezifisch bezieht. Diese brandschutztechnische Hausordnung hat ein aus den anerkannten Regeln der Technik vorgegebenes Inhaltsverzeichnis und ist durch eine verantwortliche Leitungskraft (Unternehmensleitung/ Betriebsleitung/ Einrichtungsleitung/ etc.) schriftlich zu unterschreiben und an alle Beschäftigten ohne besondere Aufgaben im betrieblichen Brandschutz auszuhändigen. Dies kann auf sehr vielfältige Arten geschehen.
Diese betriebsinterne Brandschutzordnung Teil B enthält neben den allgemeinen brandschutzrelevanten Aspekten mit einzelnen vertiefenden Ausführungen, auch noch zusätzliche und wichtige Verhaltensregeln für den Brandfall und ist von einer fach- und sachkundigen Person (mindestens Brandschutzbeauftragter) zu verfassen und auf die vorhandenen gebäudetechnischen Gegebenheiten zu verfassen und abschließend allen Beschäftigten ohne besondere Aufgaben im betrieblichen Brandschutz auszuhändigen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Die Brandschutzordnung Teil B wird gemäß der anerkannten Regel der Technik, alle zwei Jahre auf Aktualität von einer fach- und sachkundigen Person (mindestens Brandschutzbeauftragter) überprüft und bei Bedarf auch angepasst.
Die Kosten für eine Brandschutzordnung Teil B sind sehr unterschiedlich und sind von mehreren Aspekten abhängig, wie z.B. von der Art und der Ausführung der einzelnen Bereiche.
Ich stehe Ihnen sehr gerne -fachberatend- in Sachen Brandschutzordnung Teil B telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Startseite zur Verfügung. Auch wie Sie mögliche Rabattierungen oder Prämierungen Ihres Versicherungsschutzes erhalten können!
Die Brandschutzordnung Teil C gemäß aktueller und gültiger DIN 14096 kennen wahrscheinlich nur sehr wenige Personen im Betrieb. Der Teil C der Brandschutzordnung stellt bei korrekter und ordentlicher Ausführung, einen umfassenden und mehrseitigen Brandschutzkatalog dar, welcher sich auf das einzelne Gebäude spezifisch und individuell bezieht. Dieses brandschutztechnische Regelwerk geht weit über eine Hausordnung hinaus und besitzt ein, aus den anerkannten Regeln der Technik vorgegebenes Inhaltsverzeichnis und ist durch eine verantwortliche Leitungskraft (Unternehmensleitung/ Betriebsleitung/ Einrichtungsleitung/ etc.) schriftlich zu unterschreiben und an allen Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im betrieblichen Brandschutz auszuhändigen. Dies kann auf sehr vielfältige Arten, wie z.B. in schriftlicher Form ausgeführt werden.
Diese betriebsinterne Brandschutzverordnung Teil C enthält neben den allgemeinen brandschutzrelevanten Aspekten mit einzelnen vertiefenden Ausführungen, auch noch weitere zusätzliche Aufgaben im Brandfall als auch wichtige sowie spezielle Verhaltensregeln für den Brand- und Nachsorgefall und ist von einer fach- und sachkundigen Person (mindestens Brandschutzbeauftragter) zu verfassen und auf die vorhandenen gebäudetechnischen sowie brandschutztechnischen Gegebenheiten zu verfassen und abschließend allen Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im betrieblichen Brandschutz auszuhändigen und zur Verfügung zu stellen. Die Brandschutzordnung Teil C ist somit als verbindliche Arbeits- und Handlungsanweisung zu verstehen und entsprechend umzusetzen.
Die Brandschutzordnung Teil C wird gemäß der anerkannten Regel der Technik, alle zwei Jahre auf Aktualität von einer fach- und sachkundigen Person (mindestens Brandschutzbeauftragter) überprüft und bei Bedarf auch angepasst.
Die Kosten für eine Brandschutzordnung Teil C sind sehr unterschiedlich und sind von mehreren Faktoren und Aspekten abhängig, wie z.B. von der Art und der Ausführung der einzelnen Bereiche und der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen.
Ich stehe Ihnen sehr gerne -fachberatend- in Sachen Brandschutzordnung Teil C telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Startseite zur Verfügung. Auch wie Sie mögliche Prämierungen bzw. Rabattierungen Ihres Versicherungsschutzes erhalten können!
Ziel regelmäßiger Brandschutzunterweisungen ist die kontinuierliche Sensibilisierung aller Personen im Objekt bezüglich des Inhalts und Bedeutung des betrieblichen und vorbeugenden Brandschutzes. Gemäß §§ 10 und 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) A 2.2 "Maßnahmen zur Brandbekämpfung" sind Beschäftigte regelmäßig, aber mindestens einmal jährlich in das Verhalten im Brandfall nachweislich zu unterweisen.
Die Erfahrungen aus zahlreichen Brandschutzunterweisungen zeigen, dass bei den beteiligten Personen oftmals eine hohe Motivation vorhanden ist, aber auch teils große Defizite in grundlegenden Fragen der Brandverhütung, dem richtigen Verhalten im Brandfall oder in Bezug auf die Funktionsweise sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen zur Selbsthilfe bestehen. Zusätzlich werden die Entwicklungsgeschwindigkeiten eines Brandereignisses und das Gefährdungspotenzial von Brandrauch immer wieder falsch eingeschätzt, dementsprechend kommen nach wie vor Personen im Brandfall zu Schaden.
Daher ist eine Belegschaft einer Arbeits- und Betriebsstätte kontinuierlich zwischen einem Entstehungsbrand und einem Vollbrand hinzuweisen, die Belegschaft muss regelmäßig darüber aufgeklärt werden, ab welchem Zeitpunkt weitere Löschmaßnahmen aufgrund der Eigengefährdung der Feuerwehr überlassen werden sollten. Eine weitere Informationsquelle sollte auch die Brandschutzordnung (BSO) Teil B gemäß DIN 14096 mit ihren allgemeinen betriebs- und objektbezogenen Gegebenheiten darstellen und als Lehrgrundlage genutzt werden. Etwaige Inhalte aus vorhandenen Flucht- und Rettungsplänen können ebenfalls mit verwendet werden.
Zusätzlich muss die Geschäfts- und Unternehmensleitung den Schutz der eigenen Mitarbeitenden deutlich über den Sachwerteschutz stellen. Diese Sachverhalte müssen im Rahmen der Brandschutzunterweisung den Beschäftigten mindestens einmal jährlich sowie bei Aufnahme der Tätigkeit bzw. Arbeit nachweislich vermittelt werden. Dabei sind mehrere Unterweisungsvarianten möglich, müssten aber bereits im Vorfeld besprochen und geklärt werden, bevor es zu einer Brandschutzunterweisung kommt.
Die Kosten und der Zeitrahmen der Brandschutzunterweisung können bei einem vorab Besprechungstermin, dann ebenfalls besprochen und aufgeklärt werden, damit ein Angebot im Nachgang auch noch erfolgen kann. Wobei die regulären Grundkosten sich pro verbindlich angemeldeten Teilnehmenden auf aktuell 35,00€ belaufen und in Rechnung gestellt werden. Ich stehe Ihnen sehr gerne -fachberatend- in Sachen Brandschutzunterweisung telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Homepage zur Verfügung. Auch wie Sie mögliche Rabattierungen bzw. Prämierungen Ihres Versicherungsschutzes erhalten können!
Durch meine langjährige praktische Einsatzerfahrung sowie durch zahlreiche Ausbildungen und aktive Tätigkeiten im Brandschutz kann ich Ihnen unterschiedliche sowie umfangreiche Schulungen, Seminare und Fortbildungen im Brandschutzbereich anbieten. Dies kann von einfachen Basismaßnahmen im Rahmen der Entstehungsbrandbekämpfung bis hin zum ausgedehnten Großbrand einer überwachungspflichtigen Industrieanlage reichen. Es können sowohl theoretische Unterrichte als auch praktische Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Mein Notfalltrainings- und Schulungszentrum kann somit auch als "wandernde Feuerwehrschule" bezeichnet werden. Selbstverständlich biete ich Ihnen neben analogen auch digitale Schulungen, Seminare und Fortbildungen an.
Die Dauer und die Kosten der Schulungen, Seminare und Fortbildungen orientieren sich dabei an sehr vielen verschiedenen Faktoren. Deswegen empfehle ich Ihnen, sich bei Interesse direkt an mich zu wenden, damit ich Ihr Anliegen oder Ihre Anfrage gezielt und kundenorientiert bearbeiten kann und Ihnen auch eine aussagekräftige Auskunft mitteilen kann. Dabei können dann auch die zu unterrichtenden Lehrinhalte als auch die einheitlichen Lehraussagen besprochen werden, um einen optimalen und effizienten Ablauf gewährleisten zu können.
Alle Schulungen, Seminare und Fortbildungen werden nach den aktuellen, gültigen und anerkannten Regeln der Technik sowie der Wissenschaft und Forschung durchgeführt. Die dafür in Frage kommenden gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen werden natürlich in vollem Umfang dabei entsprechend berücksichtigt und mit unterrichtet. Weitere oder zusätzliche Vorgaben, wie beispielsweise von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern werden ebenfalls mit berücksichtigt.
Ich kann Ihnen nachfolgende Schulungen, Seminare und Fortbildungen anbieten:
Sollten Ihre Schulungen, Seminare und Fortbildungen nicht dabei sein, kann ich Ihnen immer noch ein separates und individuelles Schulungsangebot erstellen und zukommen lassen. Dafür sollten wir aber im Vorfeld alles detailliert besprochen haben. Aus diesem Grund stehe ich Ihnen fachberatend über Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Internetpräsenz zur Verfügung!
Ich biete Ihnen die Ausbildung bzw. Schulung zum Brandschutzhelfenden gemäß den nachfolgenden Schulungs- und Lehrinhalten:
Brandschutzhelfer übernehmen im Betrieb eine möglichst reaktionsschnelle und qualitative Entstehungsbrandbekämpfung ohne dabei Eigengefährdungen ausgesetzt sein zu müssen und vor einer solchen einwirksamen Entstehungsbrandbekämpfung hat selbstverständlich, die Rettung von Menschen oberste Priorität (ASR A 2.2 "Maßnahmen zur Brandbekämpfung").
Zudem können Betriebe auch weitere brandschutzrelevante Tätigkeiten und Präventionsmaßnahmen aus der vorbeugenden Gefahrenabwehr, an die Brandschutzhelfenden weiter delegieren. Diese weiteren Schutzmaßnahmen aus dem vorbeugenden Brandschutz, sollten z.B. schriftlich in den Brandschutzordnungen des Teil C festgehalten worden sein.
Somit könnte ich auch direkt eine solche Ausbildung bzw. Schulung als Brandschutzhelfender auf die einzelnen betrieblichen Belange und Gegebenheiten ausrichten, damit eine kundenspezifische Schulung erfolgreich durchgeführt werden kann (DGUV Information 205-023).
In den meisten Fällen haben derartige Brandschutzordnungen des Teil C (nach DIN 14096) auch gelegentliche Informationen oder festgehaltene Aussagen zu brandschutztechnischen Umsetzungsmaßnahmen aus dem Versicherungswesen nach VdS-Regelwerk 2000). Natürlich kann ich diese mit in die Ausbildung bzw. Schulung zum Brandschutzhelfenden aufnehmen und unterweisen.
Eine allgemeine Ausbildung bzw. Schulung zum Brandschutzhelfenden ist natürlich auch möglich, wo auch nur auf die allgemeinen Grundlagen eingegangen wird und der dazugehörende betriebliche Teil nachträglich noch nachgeholt wird. Dies übernimmt dann der einzelne Betrieb in eigener Regie und Verantwortung.
Da ich diese Ausbildung bzw. Schulung als Brandschutzhilfskraft so kundenorientiert und anpassungsfähig wie möglich anbiete, sind die Lehrgangszeiten als auch die anfallenden Kosten sehr variabel gestaltet. Die durchschnittliche Dauer liegt zwischen 3 und 6 Stunden. Bei den Kosten kann ich Ihnen nur eine verbindliche Aussage zu den Ausbildungs- und Schulungskosten geben, welche sich bei den allgemeinen Lehrgangskosten auf 90,00€ pro verbindlich angemeldeten Teilnehmenden belaufen und nachfolgend in Rechnung gestellt werden.
Mein vorhandenes Know-how könnte Ihre Anforderungen und Vorgaben effizient abdecken. Nutzen Sie diese erschwingliche Chance, Ihren betrieblichen Brandschutz fortlaufend zu verbessern und zu erhalten!
Ich stehe Ihnen sehr gerne -fach- und sachkundig- für das Thema Brandschutzhelfende bzw. Brandschutzhilfskräfte telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Startseite zur Verfügung.
Als ausgebildete Brandschutzfachkraft und Brandschutzbeauftragter mit jahrelanger praktischer und tätigkeitsbezogener Einsatzerfahrung sowie mit erfolgreichem Weiterbildungsabschluss als geprüfter Brandschutzmeister und Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz, biete ich Ihnen eine Vielzahl von Brandschutz-Kontrollen und Brandschutz-Inspektionen an. Diese können in gewöhnlicher bzw. herkömmlicher analoger Form direkt vor Ort, als auch mittlerweile in digitaler Form ortsunabhängig durchgeführt werden. Nachfolgend habe ich für Sie eine Auflistung von durchführbaren Möglichkeiten aufgestellt.
Brandschutz-Begehungen bzw. Brandschutz-Kontrollen sind Sammelbezeichnungen für Kontrollbesichtigungen zur Überprüfung des Brandschutzes eins Objektes oder einer baulichen Anlage (Gebäude, Werk, Einrichtung, etc.). Eine Brandschutzkontrolle ist eine etwas ausführlichere Brandschutzbegehung und wird auch als Brandsicherheitsschau bezeichnet. Diese werden aufgrund von Bestimmungen und Vorschriften in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt und stellen brandschutztechnische Überprüfungen bestimmter baulicher Anlagen dar. Dabei wird der brandschutztechnische Zustand eines Objektes oder Bereiches kontrolliert. Eine komplexe Brandschutzüberprüfung, die als Maßnahme zur Kontrolle und Einschätzung der Erfüllung der Aufgaben zur Gewährleistung des Brandschutzes breite Anwendung findet, enthält die brandschutztechnische Überprüfung als wesentlichen Bestandteil und kann als Brandschutz-Inspektion verstanden und angewendet werden.
Die Brandschutz-Inspektion sollte insbesondere mit der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der betrieblichen Festlegungen über den Brandschutz, der Einhaltung von Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit, der Kontrolle der Einhaltung der Funktionstüchtigkeit der Alarmanlagen sowie der Feuerlöschgeräte und Feuerlöschanlagen als auch der Anleitung der Mitarbeitenden bei der Lösung der ihnen obliegenden Pflichten im Brandschutz beauftragt zu werden. Mängel sind dem zuständigen Verantwortlichen zu melden, der für die Beseitigung Sorge zu tragen hat. Zudem werden weitere, nachfolgend aufgelistete Punkte bei einer Brandschutz-Inspektion betrachtet:
Die Kosten und der für Brandschutz-Begehungen, Brandschutz-Kontrollen oder Brandschutz-Inspektionen aufzubringende zeitliche Ansatz, sollte wie auch die Inhalte entsprechend vorher abgeklärt werden. Die anfallenden Kosten sind von der Dauer und den unterschiedlichen Inhalten sehr stark abhängig. Die Grundkosten für eine angefangene Arbeitsstunde betragen 85,00€ und werden einheitsmäßig in Rechnung gestellt. Die schriftliche Berichterstattung wird als Einzelpreis mit 90,00€ in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Fahrtkosten gemäß AGB würden ebenfalls noch mit in Rechnung gestellt werden.
Ich stehe Ihnen sehr gerne fach- und sachkundig zu den Themen: Brandschutz-Begehung, Brandschutz-Kontrolle und Brandschutz-Inspektion telefonisch, per E-Mail oder über mein Kontaktformular auf der Startseite meiner Homepage zur Verfügung!
Die Brandursachenermittlung ist in Deutschland immer noch die ordinäre Aufgabe der Landespolizei. Allerdings werden bei diesen Brandursachenermittlungen meist die betrieblichen als auch die versicherungsrechtlichen Bedingungen nur am Rande betrachtet und nicht detaillierter analysiert. Diese Defizite möchte ich für Sie betrachten und dann individuell anhand der Gegebenheiten vor Ort bewerten, damit die vorhandenen Defizite soweit wie möglich ausgeschlossen werden können und auch die weitere Beseitigung des Brandschadens, so sicher und schnell wie möglich durchgeführt werden kann.
Als ausgebildete Brandschutzfachkraft, geprüfter Brandschutzmeister, zertifizierter Brandschutzbeauftragter und fortgebildeter Brandschutzplaner sowie ausgebildeter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz möchte ich Ihnen oder Ihrer zuständigen Versicherung dieses Dienstleistungspaket der Brandursachenermittlung mit einem hohen Nutzungsfaktor und einem günstigen Kostenaufwand gerne vollumfänglich anbieten. Neben diesen soliden Grundausbildungen im Bereich des Brandschutzes, verfüge ich auch über die Zusatzausbildung als geschulter Brand- und Explosionsursachenermittler. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird selbstverständlich von mir selbst gestellt und je nach Einsatz- und Verwendungszweck verwendet, einsatz- und funktionsfähig gehalten. Die daraus resultierenden Material- und Reinigungskosten werden mit in Rechnung gestellt. Eine kriminaltechnische Untersuchung findet meinerseits allerdings nicht statt.
Im Rahmen der Brandursachenermittlung wird erstmal der Gegenstand der Untersuchung besprochen und erörtert. Im nächsten Schritt wird nach einer potenziellen Brandentstehung geschaut. Dabei spielen die Voraussetzungen zur Brandentstehung, der Entzündungs- und Verbrennungsvorgang die ersten entscheidenden Rollen. Im weiteren Verlauf wird die Brandausbreitung näher betrachtet und analysiert. Parallel dazu werden auch Ermittlungen zum Brandverlauf durchgeführt. Dabei wird geklärt, ob es sich um einen normalen (ungestörten) Brandverlauf handelt, oder es sich dabei um einen schwelenden, funkenden, schlagartigen oder explosiven Brandverlauf handelt. Die wahrnehmbaren Branderscheinungen als auch die Brandauswirkungen während und nach dem Brand, werden ebenfalls mit aufgenommen und detailliert dokumentiert und ausgiebig betrachtet. Zudem können auch noch nach vorheriger Absprache, weitere Maßnahmen sowie Sicherungen des Brandortes durch das Sanitätswerk Lübke zusätzlich noch ausgeführt werden. Als letzten Schritt wird das Brandereignis anhand der ermittelten und festgehaltenen Daten fach- und sachgerecht rekonstruiert.
Bei einer Brandortuntersuchung wird im Rahmen der Brandursachenermittlung zuerst der äußere Brandschadenbereich begangen und besichtigt, bevor es in den inneren Brandschadenbereich zur weiteren und ausführlichen Begehung und Besichtigung übergeht. Es müssen möglichst zeitnah Brandortuntersuchungen bzw. Brandursachenermittlungen geführt, Um- und Zustände exakt und umfassend analysiert, objektive und subjektive Ursachen herausgearbeitet und ggf. sogar Brandprofile erstellt werden. Bei der Ermittlungs- und Untersuchungstätigkeit während der Brandortuntersuchung bzw. Brandursachenermittlung sind die Brandursachenermittler zahlreichen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Brandstellen gasen. Das heißt, dass Brandgut setzt bis zur vollständigen Beräumung meist lebensbedrohliche giftige Stoffe wie Atemgifte, Dioxine, Furane frei. Gebäude werden oft einsturzgefährdet, z.B. durch ausgeglühte Eisen- und Stahlträger und durchbruchgefährdete Balken, Böden und Dielen.
Die anfallenden Kosten und die Tätigkeitsdauer einer Brandursachenermittlung sollten vor einer Beauftragung entsprechend abgeklärt werden. Die Grundkosten für eine angefangene Arbeitsstunde beträgt 105,00€ und wird mit den zusätzlichen Kosten, wie z.B. Fahrt-, Material-, Bearbeitungs- und Reinigungskosten mit in Rechnung gestellt. Eine schriftliche Berichterstattung ist in den Kosten bereits mit enthalten. Dazu stehe ich Ihnen gerne fachberatend über Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser unternehmerischen Internetpräsenz zur Verfügung!
Als ausgebildeter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz und Gefahrenabwehr darf ich in einigen Bereichen des baulichen, anlagentechnischen und des organisatorischen Brandschutzes entsprechende brandschutztechnische sowie gefahrenabwehrtechnische Sachverständigen-Abnahmen nachweislich durchführen. Zudem geprüfte Brandschutzfachkraft mit Meistertitel und ausgebildeter Brandschutz Fachplaner mit langjährigen Erfahrungen als zertifizierter Brandschutzbeauftragter und somit auch dazu nachweislich berechtigt, entsprechende Brandschutz-Gutachten anzufertigen und zu verfassen.
Aufgrund der erworbenen Fach- und Sachkunde, kann ich Ihnen nachfolgende Brandschutz-Abnahmen nachweislich anbieten:
Die Kosten und der für Brandschutz-Abnahmen und Brandschutz-Gutachten aufzubringende zeitliche Ansatz, sollte wie auch die Inhalte entsprechend vorher abgeklärt werden. Die anfallenden Kosten sind von der Dauer und den unterschiedlichen Inhalten sehr stark abhängig. Die Grundkosten für eine angefangene Arbeitsstunde betragen 120,00€ und werden einheitsmäßig in Rechnung gestellt. Die schriftliche Berichterstattung wird als Einzelpreis mit 95,00€ in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Fahrtkosten gemäß AGB würden ebenfalls noch mit in Rechnung gestellt werden.
Ich stehe Ihnen sehr gerne fach- und sachkundig zu den Themen: Brandschutz-Abnahmen und Brandschutz-Gutachten telefonisch, per E-Mail oder über mein Kontaktformular auf der Startseite meiner Homepage zur Verfügung!
Als ausgebildete Brandschutzfachkraft und Brandschutzbeauftragter mit jahrelanger praktischer und tätigkeitsbezogener Einsatzerfahrung sowie mit erfolgreichem Weiterbildungsabschluss als geprüfter Brandschutzmeister und zahlreichen Ausbildungen innerhalb von Feuerwehren, bis zum Zugführer der Feuerwehr mit uneingeschränkter Atemschutztauglichkeit gemäß FwDV 7 und G 26.3, biete ich Ihnen die Gestellung von Brandwachen und Brandposten an. Dies kann sowohl auf Veranstaltungen als auch in betrieblichen Gebäuden, auf Werksgeländen oder auch auf Baustellen stattfinden.
Eine Brandschutzwache ist ein brandschutztechnischer Sicherheitsdienst bei bestimmten kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theateraufführungen, Varieté- und Zirkusveranstaltungen), zu dem Angehörige der Feuerwehren eingesetzt werden. Der Brandschutzwache obliegt die Kontrolle und Durchsetzung der für die zu sichernde Veranstaltung festgelegten Brandschutzmaßnahmen. Die Aufgaben der Brandschutzwache bestehen darin, bei auftretenden Gefahren schnell, taktisch richtig, umsichtig und wirksam einzugreifen, um die Gefahr abzuwenden, Menschen, Tiere, Sachwerte, Kulturgüter und Objekte zu schützen bzw. erforderliche Kräfte und Mittel zur Beseitigung der Gefahren anzufordern. Zu den Tätigkeiten der Brandschutzwache gehören die Begehung des Objektes, das Prüfen bzw. Kontrollieren der Funktionstüchtigkeit der Sicherheits- und Feuerlöscheinrichtungen, das Überwachen der Vorgänge während der Veranstaltung, die Durchführung von Kontrollen bei Unterbrechungen und regulären Pausen sowie die Abschlussbegehung. Die Brandschutzwache wird von einem Wachhabenden geleitet.
Eine Brandstellenwache besteht aus feuerwehrtechnischen Einsatzkräften, die nach Abschluss der Brandbekämpfung zur Sicherung und Kontrolle an der Brandstelle verbleiben. Die Brandstellenwache hat die Aufgabe, eventuelle Glutnester, die bei Luftzufuhr bzw. aufkommendem Wind wieder aufflammen, abzulöschen und teilweise auch das betroffene Brandgut und den Brandschutt aus dem Objekt zu befördern. Eine Brandstellenwache kann auch gestellt werden, wenn Stoffe oder Gegenstände unter Kontrolle abbrennen sollen.
Eine Brandwache bzw. ein Brandposten besteht aus feuerwehrtechnischen Einsatzkräften, welche während feuergefährlicher Arbeiten und Tätigkeiten, die Brandstelle mit funktionsfähigen und einsatzbereiten Löschmitteln und Löschgeräten brandschutztechnisch absichern. Dies kann auch unter schwerem Umluft unabhängigem Atemschutz gemäß FwDV 7 als auch der G 26.3 entsprechend erfolgen. Die Brandwache oder der Brandposten haben auch dafür Sorge zu tragen, dass ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten entsprechend ausführlich und umfangreich betrachtet, ausgestellt und vollumfänglich umgesetzt wird. Ein möglicher Explosionsschutz ist ebenfalls dabei zu berücksichtigen, festzulegen und umzusetzen.
Die Kosten hängen primär vom zeitlichen Umfang und der dafür erforderlichen Qualifikationen ab. Sekundär fließen auch die Art und der Umfang der Tätigkeiten als Brandwache, Brandposten, Brandstellenwache oder Brandschutzwache mit in die Kostenbetrachtung ein. Daher empfehle ich Ihnen als Kunden, bereits im Vorfeld frühzeitig mit dem Sanitätswerk Lübke in Kontakt treten, um alle Rahmenbedingungen optimal klären zu können.
Dafür stehe ich Ihnen sehr gerne fachberatend telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Internetpräsenz zur Verfügung!
Im Rahmen des Vegetationsbrandschutz und des Waldbrandschutzes biete ich Ihnen als ausgebildete Feuerwehreinsatz- und Führungskraft einen Brandschutzstreifendienst an. Ein Brandschutzstreifendienst kann somit auch als Waldbrandbereitschaftsdienst gleichgesetzt werden. Der Brandschutzstreifendienst des Sanitätswerk Lübke besteht aus Personen, die zur Überwachung von besonderen Gefahrenschwerpunkten eingesetzt werden. Dieser Personenkreis besitzt mindestens eine Feuerwehr-Grundausbildung, Sprechfunker-Lehrgang, Atemschutzgeräteträger-Lehrgang und größtenteils sogar über eine Truppführer- oder sogar Gruppenführer-Qualifikation. Der Brandschutzstreifendienst hat sich besonders an Eisenbahnstrecken, die durch Waldgebiete führen und bei Sonderobjekten, welche sich in Waldgebieten befinden, als auch bei Waldbrandwarnstufen bewährt.
Das Personal des Brandschutzstreifendienst wird von den zuständigen Stellen über das Verhalten an Eisenbahnstrecken, in Sonderbauwerken und die spezifischen Aufgaben belehrt. In den Einsatzplänen ist entsprechend den Waldbrandwarnstufen die erforderliche Anzahl an Einsatzkräften und der Streifenbereich festzulegen.
Die Aufgaben des Brandschutzstreifendienst bestehen insbesondere darin, Entstehungsbrände (Glimmbrände) unverzüglich zu löschen und, wenn erforderlich, die Feuerwehr zu alarmieren bzw. die Alarmierung zu veranlassen. Alle Brandereignisse sind den zuständigen Stellen zu melden. Die Einsatzkräfte des Brandschutzstreifendienst sollten mobil mit Handwerkzeugen ausgerüstet sein.
In Forstwirtschaftsbetrieben mit der entsprechenden Waldbrandgefahrenklasse hat es sich bewährt, Brandschutzstreifendienste ständig an den Feuerwachtürmen in Bereitschaft zu halten, um sie von dort aus sofort zur Bekämpfung von Entstehungsbränden einsetzen zu können.
Im Rahmen der Waldbrandabwehr wird die Gesamtheit aller informierenden, aufklärenden, gesetzlichen, organisatorischen, technischen und waldbaulichen Maßnahmen zur Verhütung von Wald- und Vegetationsbränden getroffen, um ein möglich hohes Schutzziel bzw. Schutzniveau gewährleisten zu können. Dies kann einmal in personeller Form eines Waldbranddienstes geschehen, oder auch in organisatorischer Form, z.B. als Waldbrandalarmplan.
Ein Waldbrandalarmplan ist ein schriftlich auszuarbeitender und jährlich zu überprüfender Maßnahmenplan zur Regelung der Vorbeugungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen. Der Waldbrandalarmplan ist für den Betriebsbereich eines Forstwirtschaftsbetriebes auszuarbeiten. Die Beschäftigten der Fortwirtschaftsbetriebe sind jährlich über den Waldbrandalarmplan aktenkundig zu belehren. In allen Forstwirtschaftsbetrieben muss ein Exemplar griffbereit bzw. schnell abrufbar vorhanden sein. Der Waldbrandalarmplan muss folgendes enthalten:
Die Einrichtung und Unterstützung eines Waldbrandmeldedienstes, eines Waldbrandschutzbeauftragten sowie das Anfertigen und regelmäßige Aktualisieren einer Waldbrandschutzakte kann ich ebenfalls für Sie entsprechend übernehmen.
Die Kosten und Zeitaufwände hängen von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren ab und sollten empfehlenswerter Weise im Vorfeld abgeklärt und besprochen werden. Dafür stehe ich Ihnen sehr gerne fach- und sachkundig telefonisch, per E-Mail oder über mein Kontaktformular auf der Startseite meiner Homepage zur Verfügung!
Aufgrund meiner langjährigen einsatzpraktischen Tätigkeit bei den unterschiedlichsten öffentlichen Feuerwehren (wie beispielsweise Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlicher Wachbereitschaft, Freiwillige Feuerwehren ohne hauptamtliche Wachbereitschaft) als auch bei vielen verschiedenen nichtöffentlichen Feuerwehren (wie z.B. Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren, Flughafenfeuerwehren, Grubenwehren und Gasschutzwehren), bin ich in der glücklichen Lage, Ihnen eine Personalunterstützung entsprechend dem erforderlichen und notwendigem Qualifikationsgrad anzubieten. Zudem kann ich auch noch auf weitere Einsatz- und Hilfskräfte zurückgreifen, welche ebenfalls die unterschiedlichsten Qualifikationen mitbringen.
In all den Jahren der berufs- und geschäftlichen Existenz haben sich natürlich auch einige Einsatzmaterialien und Ausrüstungsgegenstände angehäuft, welche bereits schon bei den verschiedensten Dienstleistungsaufträgen ihren vollen Einsatzerfolg aufzeigen konnten. Somit kann ich Ihnen neben dem qualifizierten Personal auch noch eine entsprechende Materialunterstützung mit anbieten. Sie erhalten für eine erforderliche Materialunterstützung nur robustes und einsatztaktisches und funktionsfähiges Material. Sprechen Sie mich hierfür gezielt an, damit ich Ihre Auftragsanforderungen entsprechend schnell bearbeiten kann.
Für Tätigkeiten im Feuerwehrwesen kann ich Ihnen nachfolgende qualifizierte Ausbildungen für eine Personalunterstützung anbieten:
Die Kosten der Personalunterstützung und Materialunterstützung hängen von vielen verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem zeitlichen Umfang, den örtlichen Gegebenheiten, den Entfernungen, den jeweiligen Qualifikationen und eventuelle Zusatzqualifikationen, den benötigten Materialien, den anfallenden Wartungs- und Instandsetzungskosten und der Nutzungsdauer ab. Es können je nach Sachlage auch weitere zusätzliche Kostenpositionen mit anfallen, wie beispielsweise Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Aus diesen Gründen sollten bereits im Vorfeld alle Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen besprochen und geklärt werden, damit im nachhinein keine Unstimmigkeiten auftreten können.
Daher stehe ich Ihnen sehr gerne fachberatend über Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Homepage zur Verfügung!
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Es gilt die Allgemeine Geschäftsbedingung des Sanitätswerk Lübke.
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